

Finanzierung der Dienstleistungen:
Die Hilfestellungen werden mit den jeweils zuständigen Verantwortlichen abgesprochen. Die anfallenden Kosten werden zu zwei Dritteln von der betreffenden Schulgemeinde getragen, einen Drittel trägt der Kanton.
Die telefonische Erstberatung bei Anzeichen von ausserordentlichen
Ereignissen ist kostenlos.
