

Schulpsychologische Beratung kann in Anspruch genommen werden ...
wenn ein Kind die Lernziele nicht erreicht
für die erstmalige Einleitung oder die Verlängerung einer länger dauernden pädagogisch-therapeutischen Förderung (Logopädie, Legasthenie, Dyskalkulie, Psychomotorik, Schulische Heilpädagogik)
bei der Entscheidung für einen Übertritt aus der Regelklasse in eine Kleinklasse oder Sonderschule – oder umgekehrt
wenn ein Kind ein auffälliges und/oder störendes Verhalten zeigt (Störungen des Unterrichts, fehlende Mitarbeit, soziale Schwierigkeiten, apathisch-depressive Auffälligkeiten, Hyperaktivität etc.)
bei unterschiedlicher Auffassung über eine erwartungsgemässe Entwicklung eines Kindes
wenn zwischen Kind, Eltern, Lehrpersonen, Behörden ein Konflikt entstanden ist
von Eltern, die sich bei erzieherischen oder schulischen Fragestellungen eine fachliche Hilfe wünschen
wenn Eltern hinsichtlich der psychischen Entwicklung ihres Kindes unsicher sind
von Kindern und Jugendlichen selbst, wenn sie einen Rat suchen
von Behörden, wenn die Förderung eines bestimmten Kindes zur Diskussion steht
