SPD des Kantons St.Gallen, Müller-Friedbergstr. 34, 9400 Rorschach, Tel. 071 858 71 08

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen (SPD) findet sich im Volksschulgesetz. Der Kanton wird darin verpflichtet, für die schulpsychologischen Dienste zu sorgen. Dabei bleibt es ihm anheim gestellt, ob er eigene Dienste schaffen oder sich an Institutionen beteiligen will. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Schulgemeinden zu Beiträgen verpflichtet werden können.

Gestützt auf diese Grundlage im formellen Gesetz besteht nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein Verein „Schulpsychologischer Dienst des Kantons St.Gallen“. Vereinsmitglieder sind der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Bildungsdepartement BLD, der Verband St. Galler Volksschulträger SGV sowie der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband KLV. Im Vereinsvorstand und in der Delegiertenversammlung (oberstes Vereinsorgan) nimmt ausser den Vereinsmitgliedern auch eine Vertretung der Konferenz der privaten Sonderschulen und Sonderschulheime Einsitz.

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