

Die Finanzierung ist nach Art. 22 der Statuten wie folgt geregelt:
a) Feste Beiträge zu gleichen Teilen des Kantons St.Gallen und des Verbandes
St.Galler Volksschulträger
b) Beiträge der Schulgemeinden für zusätzliche Leistungen
c) Einnahmen für besondere Dienstleistungen
d) Erlöse aus Veröffentlichungen und aus dem Verkauf von Testmaterial
