

Neu stehen Ihnen für jede Regionalstelle Anmeldeformulare zur Verfügung, die Sie online ausfüllen können. Aus Datenschutzgründen können Sie aber Ihre Anmeldung nicht via Internet versenden; sie muss nach dem Ausfüllen ausgedruckt und per Post versandt werden.
Das ausgefüllte Anmeldeformular enthält sensible persönliche Daten. Eine elektronische Speicherung oder Weiterverwendung und -verarbeitung (z.B. elektronischer Versand) dieser Daten ist untersagt und kann datenschutzrechtliche Folgen haben. Bei Zuwiderhandlung lehnt der SPD jede Verantwortung ab.
Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Formulare für unterschiedliche Anmeldungsgründe vorliegen:
Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung: Die Formulare 1 und 2 müssen ausgefüllt werden, wenn Sie ein Kind wie bisher für eine schulpsychologische Untersuchung anmelden wollen.
Anmeldung für eine Verlängerung einer Therapie: Hier muss das Formular 1 (Personalien) und das Formular 3 a/b ausgefüllt werden.
Grundsätzlich sind wir froh um einen möglichst frühen Eingang der Anmeldungen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die schulpsychologische Beratung noch bei der anmeldenden Lehrkraft selbst durchgeführt werden kann; es ist für unsere Beratungstätigkeit ungünstig, wenn ein Kind in der Zeit zwischen Anmeldung und schulpsychologischer Intervention die Lehrkraft wechselt. Es macht deshalb wenig Sinn, gegen Ende des Schuljahres ein Kind noch anzumelden, wenn dieses im folgenden Schuljahr den Unterricht bei einer anderen Lehrkraft besucht.
Für Anmeldungen, die bis zu den unten angegebenen Terminen eingehen, garantieren wir eine Bearbeitung bis Ende Schuljahr. Bei später eingehenden Anmeldungen können wir eine Bearbeitung noch im laufenden Schuljahr nicht garantieren, zumindest müssen wir Gewichtungen der Dringlichkeit vornehmen.
Für kurzfristige Beanspruchungen bitten wir Sie generell, sich telefonisch an Ihre zuständige Schulpsychologin, Ihren zuständigen Schulpsychologen zu wenden.
Letztmöglicher Anmeldetermin, für den eine Erledigung noch im laufenden Schuljahr garantiert wird:
31. Januar für alle Fragestellungen ausser Einschulung: z.B. Lese-/Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche und ähnliches, Promotionsfragen, Fragen um Kleinklassen- oder Sonderschulung
31. März für Einschulungsfragen
Für logopädische Abklärungen gibt es keine terminliche Einschränkung.
