

Die Trägerschaft setzt sich zusammen aus
- dem Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen
- dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV)
- dem Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband St.Gallen (KLV)
Die Rechtsgrundlage des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen (SPD) findet sich im Volksschulgesetz. Der Kanton wird darin verpflichtet, für die schulpsychologischen Dienste zu sorgen. Dabei bleibt es ihm anheim gestellt, ob er eigene Dienste schaffen oder sich an Institutionen beteiligen will. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Schulgemeinden zu Beiträgen verpflichtet werden können.
